Rechtsanthropologie

Die Rechtsanthropologie untersucht die soziale Bedeutung von Recht: Wie wird Recht hervorgebracht, verfestigt und verändert? Wie stabilisiert und transformiert Recht andere soziale Institutionen? Wie strukturiert Recht soziale Praktiken? Die wechselseitige Perspektive auf Recht – sozial konstituiert und konstitutiv für das Soziale – zeichnet die Rechtsanthropologie aus.

Anfang des 20. Jahrhunderts erforschten Rechtsanthropolog_innen Mechanismen sozialer Kontrolle und sozialer Integration. Später rückten Mechanismen der Streitschlichtung und des Konflikts ins Zentrum des Interesses. Bereits während der Kolonialzeit wurden auch der Rechtspluralismus und damit die strukturellen Normkonflikte in diesen pluralistischen Gesellschaften erforscht. Diese Fragen werden im Zuge der Globalisierung von Recht in neuem Masse virulent. Bei der Beobachtung von Prozessen der Transnationalisierung von Rechtsnormen geht es zum einen um die normativen und sozialen Veränderungen, die durch den „Export“ oder „Import“ von Menschenrechten, spezifischen Formen des Eigentumsrechts oder verfahrensrechtlichen Normen ausgelöst werden. Zudem tritt die Frage nach der Rolle von Recht in der Zementierung oder Veränderung sozialer Ungleichheit, der Bedingungen der Möglichkeit, mit rechtlichen Mitteln gesellschaftliche Ordnung zu verändern, und dem möglicherweise ambivalenten Verhältnis von Recht und Macht ins Zentrum des Interesses.

Im Masterprogramm „Anthropologie des Transnationalismus und des Staates“ ATS bildet die Rechtsanthropologie einen zentralen Schwerpunkt.